2025 – ein Jahr mit vielen Veränderungen, auch was das Thema Sanierung Ihrer Immobilie betrifft?
Das neue Jahr bringt neue Sanierungsprojekte – und möglicherweise neue Rahmenbedingungen mit sich. 2025 startet mit vielen offenen Fragen, denn in wenigen Wochen wird der Bundestag gewählt. Welche Veränderungen in der Förderung und bei gesetzlichen Vorgaben danach auf uns zukommen, hängt maßgeblich vom Wahlergebnis ab. Zum Jahresauftakt geben wir Ihnen einen Überblick über die derzeit geltenden Regelungen.
2025 beginnt erneut ohne verabschiedeten Haushalt. Zum Glück sind Förderstopps in diesem Jahr kein Thema, da die meisten Programme über den Jahreswechsel hinweg verfügbar blieben. Im Dezember wurden Details zur vorläufigen Haushaltsführung veröffentlicht – der endgültige Haushalt wird frühestens Mitte des Jahres erwartet.
Förderung
Fast alle Förderprogramme stehen weiterhin bereit. Eigentümer können wie gewohnt Anträge für Energieberatung, Heizungsförderung, Effizienzhaussanierung und einzelne Sanierungsmaßnahmen stellen.
KFW
Zum 1.1.2025 wurde das KfW-Programm „Jung kauft Alt (JkA) 308" verbessert: Der Kauf einer Bestandsimmobilie von Angehörigen zur Selbstnutzung ist nun förderfähig. Auch die Sanierung zum „Effizienzhaus Denkmal EE“ wird unterstützt – etwa 10 % der Gebäude in Deutschland sind denkmalgeschützt. Zudem darf die Selbstnutzung bis zu zwei Jahre unterbrochen werden, wobei sich die Mindestselbstnutzungsdauer von fünf Jahren entsprechend verlängert.
GEG
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 bleibt die Grundlage für Sanierungen. Beim Heizungstausch sind weiterhin 65 Prozent erneuerbare Energien vorgeschrieben. Zusätzlich gelten landesspezifische Vorgaben wie die Solarpflicht, die bei Dachsanierungen greift.
HEIZUNG
Seit 2025 muss eine Wärmepumpe für den Förderzuschuss an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway anschließbar sein, um netzdienlich gesteuert werden zu können. Zudem darf nach Verzicht auf eine Förderzusage erst nach 6 Monaten ein neuer Antrag für dasselbe Vorhaben gestellt werden – mit den dann gültigen Bedingungen. Diese Sperrfrist gilt auch beim Wechsel von der BAFA- zur KfW-Förderung.
AUSTAUSCH HEIZKESSEL
Seit Januar 2025 gelten strengere Emissionsgrenzwerte für Heizkessel und Einzelöfen, die vor dem 21. März 2010 in Betrieb gingen. Nicht konforme Anlagen dürfen nicht weiterbetrieben werden. Ob ein Ofen betroffen ist, zeigt der Feuerstättenbescheid. Zudem greift 2025 die Austauschpflicht für alte Gas- und Ölheizungen laut GEG 2024.
PHOTOVOLTAIK
Die Steuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen gilt ab 2025 bis 30 kW peak pro Wohneinheit (statt bisher 15 kW). Überschreitet die Bruttoleistung diese Freigrenze, wird die gesamte Anlage besteuert. Ab Februar 2025 sinkt die Einspeisevergütung für Solarstrom bei Anlagen bis 10 kW auf 7,95 Cent/kWh. Für ausgeförderte Anlagen (älter als 20 Jahre) wird die Vergütung 2025 voraussichtlich niedriger ausfallen, basierend auf dem Börsenstrompreis.
Wegen der vorläufigen Haushaltsführung stehen Ministerien zunächst 45 % der Mittel zur Verfügung, was etwa für ein halbes Jahr reicht. Bei hoher Nachfrage könnten Förderstopps drohen. Zusätzlich gibt es jedoch Förderprogramme der Bundesländer.
Sie möchten Ihre Sanierungskosten berechnen? In wenigen Schritten bietet der KFW Sanierungsrechner einen Überblick über Ihre Kostenstruktur.