Ab dem 20.02.24 starten die BMWSB-Förderprogramme Klimafreundlicher Neubau (KFN), Altersgerecht Umbauen sowie Genossenschaftliches Wohnen. Anträge können über die Website der KfW gestellt werden.
Klimafreundlicher Neubau (KFN)
Beim klimafreudlichen Neubau (KFN) wird der Endkundenzinssatz für Wohngebäude mit Start 20.02.2024 bei 2,1 % liegen. Damt wird Neubau wieder für viele Naubauinteressenten attraktiver. Für KFN stehen in 2024 insgesamt 762 Millionen Euro in 2024 für die Zinsverbilligung von Förderkrediten zur Verfügung. Es sind Kreditsummen bis zu 100.000 Euro (klimafreundliches Wohngebäude) bzw. bis zu 150.000 Euro (klimafreundliches Wohngebäude mit QNG) möglich.
Für private Bauherren interessant: Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude
Altersgerecht Umbauen (AU)
Für das Programm Altersgerecht Umbauen stehen in 2024 insgesamt 150 Millionen Euro zur Verfügung (2023: 75 Millionen Euro). Mit Investitionszuschüssen werden bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert werden, gefördert. Für einzelne Maßnahmen vergibt die KfW Zuschüsse in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten (max. 2.500 Euro). Wer sein Haus zum Standard „Altersgerechtes Haus“ umbaut, bekommt 12,5 % der förderfähigen Kosten (max. 6.250 Euro) von der KfW erstattet. Private Bauherrinnen und Bauherren sowie Mieterinnen und Mieter können ihren Förderantrag vor Beginn der Vorhaben im KfW-Zuschussportal online stellen.
Ab sofort können Sie als Privatperson mit Eigentum oder als Mieterin oder Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung an Wohngebäuden bei der KfW beantragen. Weitere Infos finden Sie hier.
Genossenschaftliches Wohnen
Für das Programm Genossenschaftliches Wohnen stehen in 2024 insgesamt 15 Millionen Euro (2023: 9 Millionen Euro) für die Zinsverbilligung von Förderkrediten zur Verfügung. Zusätzlich wird ein großer Teil der Darlehensschuld erlassen (7,5 % Tilgungszuschuss). Der Höchstsatz liegt je Kreditförderung bei 100.000 Euro. Die Förderung erfolgt sowohl bei Neugründung als auch bei der Beteiligung an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die erworbenen Genossenschaftsanteile für die Selbstnutzung der Genossenschaftswohnung verwendet werden. Antragsberechtigt sind Privatpersonen.
Kontaktieren Sie gerne unseren Finanzierungsberater Christian Zang von Hüttig&Rompf für weitere Informationen.