Wenn Sie ein Grundstück, eine Wohnung oder Immobilie erben und die Erbschaft annehmen, müssen Sie Erbschaftssteuer zahlen. Jegliche Art von geerbtem Vermögen wird mit Steuern belegt.
Das Finanzamt ermittelt die Höhe der Steuern bei einer Immobilien–Erbschaft am Verkehrswert. Der aktuelle Wert einer Immobilie wird mittels eines Standardverfahrens definiert. Die drei gängigsten Verfahren sind das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren.
Sämtliche gesetzlichen Regelungen zur Erbschaftssteuer sind im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz (kurz: ErbStG) geregelt.
Ehegatten und Lebenspartner können 500.000 Euro steuerfrei erben. Enkel, deren Eltern noch leben, verfügen über einen Freibetrag von 200.000 Euro. Für Urenkel oder die eigenen Eltern gelten Freibeträge in Höhe von 100.000 Euro. Für alle übrigen Erben gilt ein Freibetrag in Höhe von 20.000 Euro.