Immobilie bei Scheidung: Was passiert mit dem gemeinsamen Haus?
Scheiden tut oft weh, das gemeinsame Vermögen wird in der Regel aufgeteilt. Doch bei einer Immobilie ist das nicht ganz einfach. Emotionalität spielt hier eine enorm große Rolle.
Bevor Sie Ihre Immobilie verkaufen, sollte zunächst geklärt werden, ob es sich um gemeinsames Eigentum handelt oder ob die Immobilie alleinig im Besitz eines Ehepartners steht. Je nach Eigentumsverhältnis ergeben sich unterschiedliche Vorgehensweisen, wie mit dem Haus im Scheidungsfall verfahren werden kann.
Fast 40 % aller Ehen werden geschieden – ein guter Grund, sich rechtzeitig Gedanken über die eigenen Vermögenswerte zu machen
Vom gemeinsamen Zuhause zur Trennung – und dann?
Im Laufe einer Ehe entsteht oft ein gemeinsames finanzielles Fundament. Vielleicht begann alles mit einer Mietwohnung, später kam die Eigentumswohnung, und mit der wachsenden Familie folgte schließlich das eigene Haus. Doch was geschieht im Falle einer Trennung oder Scheidung?
Nachfolgend die wichtigsten Optionen im Überblick:
1. Kein Ehevertrag – Zugewinngemeinschaft
Ohne Ehevertrag gilt in Deutschland automatisch die Zugewinngemeinschaft.
Das bedeutet: Das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen wird bei der Scheidung ausgeglichen. Beide Ehepartner haben grundsätzlich das Recht, im Haus zu wohnen oder dort zu bleiben. Eine gemeinsame Entscheidung über die weitere Nutzung ist daher unvermeidlich.
2. Gemeinsamer Verkauf der Immobilie
Entscheiden sich beide Partner für den Verkauf der gemeinsamen Immobilie, wird der Verkaufserlös entsprechend der Eigentumsanteile aufgeteilt. Diese Lösung ist in der Praxis häufig die einfachste und fairste.
3. Übernahme durch einen Ehepartner
Möchte ein Partner die Immobilie allein übernehmen, muss der andere ausbezahlt werden. Diese Auszahlung kann als Zugewinn gewertet werden und wirkt sich entsprechend auf den Zugewinnausgleich aus.
4. Übertragung auf gemeinsame Kinder
In manchen Fällen entscheiden sich die Eltern, die Immobilie auf ein gemeinsames Kind zu übertragen – etwa um langfristige Sicherheit für den Nachwuchs zu schaffen oder Erbstreitigkeiten vorzubeugen.
5. Realteilung – das Haus wird geteilt
Selten, aber möglich: Wenn die Immobilie baulich geeignet ist, kann sie in zwei getrennte Wohneinheiten umgebaut werden (z. B. ein großes Einfamilienhaus zu einem Zweifamilienhaus). Diese Lösung wird als Realteilung bezeichnet.
6. Teilungsversteigerung als letzte Option
Kommt keine Einigung zustande, bleibt oft nur die Teilungsversteigerung. Dabei wird die Immobilie zwangsversteigert, und der Erlös unter den Eigentümern aufgeteilt.
Vor einem Verkauf – ob freiwillig oder zwangsweise – empfiehlt es sich, einen Sachverständigen oder Immobilienmakler hinzuzuziehen, um den realistischen Marktwert der Immobilie zu bestimmen.
Mehr Details zu rechtlichen und steuerlichen Aspekten finden Sie in Kürze in unserem Scheidungsratgeber.
Verkauf als häufigste Lösung – wir unterstützen Sie
In den meisten Fällen ist der Immobilienverkauf die bevorzugte Lösung. Ein erfahrener Immobilienmakler kann dabei als neutraler Vermittler zwischen den Parteien agieren und so zu einem schnelleren, reibungsloseren Abschluss beitragen.
Wir begleiten Sie gerne in diesem oft schwierigen Prozess – mit Vertrauen, Diskretion und Erfahrung.
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Ihre Team WohnGlück

Foto: Photo by Hutomo Abrianto on Unsplash
